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Es steht fest: Wenn Führung fehlt - geht Führung schief.

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Teilnahmebedingungen

für die Teilnahme an unseren Seminaren

1. Anmeldung / Buchung

(1) Wir buchen Ihre Anmeldung in der Reihenfolge des Eingangs und senden Ihnen eine Eingangsbestätigung zu. Eine verbindliche Anmeldebestätigung erfolgt gesondert.

(2) Sobald feststeht, dass sich genügend Teilnehmer angemeldet haben und die Veranstaltung stattfindet, bekommen Sie die verbindliche Anmeldebestätigung nebst Rechnung über die Veranstaltungsgebühren zugeschickt.

(3) Die Veranstaltungsgebühren sind nach Zugang der Rechnung, gem. Zahlungsziel, zur Zahlung fällig. Sollte bis zum Beginn der Veranstaltung keine (vollständige) Zahlung erfolgt sein, behalten wir uns vor, den Buchenden von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. In einem solchen Fall ist der Buchende verpflichtet eine pauschalierte Vertragsstrafe in Höhe der vollständigen Veranstaltungsgebühr zu entrichten.

(4) Es gelten die in der jeweiligen aktuellen Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise beinhalten ggf. Schulungsunterlagen, nicht jedoch Speisen und Getränke (ausgenommen Pausenverpflegung) und nicht die Übernachtungskosten der Teilnehmer.

2. Stornierung / Umbuchung / Nichterscheinen

(1) Stornierungen und Umbuchungen bedürfen der Schriftform. Für deren Zugang bei uns trägt der Stornierende/Umbuchende die Beweislast. Sie ist an folgende Anschrift zu richten: Schulik Management Beratung, Hegaustrasse 47, 78647 Trossingen, Deutschland, E-Mail: post@schulik-management.de

(2) Eine Stornierung ist kostenlos möglich, wenn sie 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingegangen ist. Erfolgt die Stornierung bis 10 Tage vor Beginnder Veranstaltung, hat der Stornierende 50% der Veranstaltungsgebühren zu entrichten. Bei Stornierung innerhalb einer kürzeren Frist von 10 Tagen, ist die volle Veranstaltungsgebühr zu entrichten.

(3) Eine Umbuchung ist kostenlos möglich, wenn sie 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingegangen ist. Bei einer Umbuchung auf einen anderen Termin berechnen wir bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,00. Bei späterer Umbuchung berechnen wir 10% des Veranstaltungspreises, mindestens aber EUR 50,00. Es steht dem Buchenden frei, eine Ersatzperson zu benennen, um dadurch eine Stornierung oder Umbuchung abzuwenden.

(4) Wird eine Umbuchung durchgeführt, so ist eine Stornierung oder weitere Umbuchung für die folgende Veranstaltung ausgeschlossen.

(5) Erscheint der Buchende oder seine Ersatzperson nicht zu der Veranstaltung, so behält sich die Schulik Management Beratung vor, auf die volle Veranstaltungsgebühr zu bestehen.

(6) Bei geförderten Teilnehmern über die Bundesagentur für Arbeit werden sämtliche Kosten von dieser übernommen, d.h. es entstehen dem in dieser Art geförderten Teilnehmer keinerlei Kosten. Auch besteht bei geförderten Teilnehmern von der Bundesagentur für Arbeit ein kostenfreies Rücktrittsrecht vor Beginn der Maßnahme. Ein Abbruch während des laufenden Seminars ist möglich. Es werden dann nur die Aufwendungen bis dahin berechnet.

3. Absage von Veranstaltungen

Wenn die Veranstaltung aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen unvorhersehbaren Gründen, insbesondere höhere Gewalt, plötzliche Krankheit des Referenten usw. abgesagt werden muss, wird die bereits entrichtete Teilnehmergebühr selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftung und Schadensersatzansprüche sind jedoch ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Schulik Management Beratung. Die Schulik Management Beratung wird Sie umgehend über die Absage einer Veranstaltung unterrichten.

4. Urheberrechtsschutz

(1) Sämtliche Rechte an den Veranstaltungsunterlagen sind ausdrücklich der Schulik Management Beratung vorbehalten. Ohne schriftliche Einwilligung der Schulik Management Beratung ist die Übersetzung oder Bearbeitung, Vervielfältigung und Verbreitung der Veranstaltungsunterlagen, auch auszugsweise, untersagt. Sie dürfen auch nicht zum Gegenstand eigener Veranstaltungen – auch firmeninternen – gemacht werden.

(2) Bei der Übertragung von Software übernimmt die Schulik Management Beratung keine Haftung für Schäden, die durch die übertragene Software, insbesondere durch Viren, beim Empfänger der Software entstehen. Der Empfänger ist verpflichtet, vor Aufspielen der Software einen aktuellen Virenscanner zu installieren.

(3) Wir weisen darauf hin, dass eingesetzte bzw. erwähnte Produkte, Verfahren und sonstige Namen durch Schutzrechte Dritter gesichert sein können.

5. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

(1) Ist der Buchende Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, einschließlich der Klagen aus Scheck und Wechsel, Villingen-Schwenningen. Dies gilt auch, wenn der Buchende zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohn- oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(2) Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht.

6. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden jeweils zur Erfüllung der mit dem Kunden vertraglich vereinbarten Pflichten unter Berücksichtigung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) erhoben und verarbeitet. Für die ordnungsgemäße Behandlung der personenbezogenen Daten ist die Schulik Management Beratung, Hegaustrasse 47, 78647 Trossingen, verantwortlich. Die Schulik Management Beratung darf die personenbezogenen Daten nur an Auftragnehmer weitergeben, die zur Erfüllung des Vertrages eingesetzt werden und diese Daten nur nach den Weisungen der Schulik Management Beratung nutzen. Daten, die nicht mehr zur Erfüllung des ursprünglichen Zwecks benötigt werden und keiner gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegen, werden gelöscht. Der Kunde hat jederzeit das Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung (soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen) seiner gespeicherten Daten. Das Auskunftsverlangen hat schriftlich zu erfolgen.

Es gelten die aktuellen Seminarpreise lt. www.schulik-management.de sowie die festgelegten Maßnahmenkosten bei Seminaren der Bundesagentur für Arbeit gemäß Maßnahmenliste.

Stand 09.12.2015

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